Unerlaubte Telefonwerbung? So beschweren Sie sich richtig!
Unerlaubte Werbeanrufe sind lästig und können richtiggehend nerven. Die Bundesnetzagentur geht gegen diese vor, aber nur, wenn Sie eine Beschwerde einreichen. Dieser Artikel erklärt, wie Sie das am besten tun.
Wann liegt ein unerlaubter Werbeanruf vor?
Ein unerlaubter Werbeanruf liegt vor, wenn:
- Sie angerufen werden und im Gespräch für Produkte oder Dienstleistungen geworben wird.
- Sie dem werbenden Unternehmen keine ausdrückliche Einwilligung für solche Anrufe gegeben haben.
Wichtig: Anrufe, die als Mittel zur Begehung von Straftaten dienen (z. B. Phishing, bei dem Betrüger an Ihre Daten gelangen wollen), sind keine Fälle von unerlaubter Telefonwerbung im Sinne der Bundesnetzagentur. Wenden Sie sich in solchen Fällen an die Polizei.
Welche Angaben sind für eine Beschwerde wichtig?
Je genauer Ihre Angaben, desto besser kann die Bundesnetzagentur tätig werden. Folgende Informationen sind besonders wichtig:
- Ihre persönlichen Daten
- Datum und Uhrzeit des Anrufs
- Die angezeigte Rufnummer (wenn möglich)
- Name des Anrufers und/oder des werbenden Unternehmens
- Produkte oder Dienstleistungen, für die geworben wurde
- Haben Sie eine Einwilligung erteilt? Wenn ja, wann haben Sie diese widerrufen?
- Eine detaillierte Beschreibung des Gesprächsverlaufs
- Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Anruf stehen (Verträge, Prospekte, etc.)
Nutzen Sie auch das Freitextfeld im Beschwerdeformular, um alle Details zu schildern.
Wie reichen Sie eine Beschwerde ein?
Die Bundesnetzagentur bietet verschiedene Möglichkeiten zur Beschwerdeeinreichung an:
- Online-Formular: Der einfachste Weg. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess geführt. [Online-Beschwerde (barrierefrei)]
- Beschwerdeformular (PDF): Laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es per Post, Fax oder E-Mail. [Beschwerdeformular (pdf, nicht barrierefrei)]
Postanschrift:
Bundesnetzagentur Nördeltstr. 5 59872 Meschede
Fax: 06321 / 934-111
E-Mail: rufnummernmissbrauch[at]bnetza.de
Auch eine formlose Beschwerde per E-Mail, Brief oder Fax ist möglich.
Weitere Informationen
Die Beschwerdeordnung der Bundesnetzagentur (pdf / 74 KB) enthält weitere Informationen darüber, wann die Behörde eingreifen kann.
Mit Ihrer Beschwerde helfen Sie, unerlaubter Telefonwerbung Einhalt zu gebieten!
Citations: [1] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/beschwerde/start.html