Unerlaubte Telefonwerbung? So beschweren Sie sich richtig!

Unerlaubte Werbeanrufe sind lästig und können richtiggehend nerven. Die Bundesnetzagentur geht gegen diese vor, aber nur, wenn Sie eine Beschwerde einreichen. Dieser Artikel erklärt, wie Sie das am besten tun.

Wann liegt ein unerlaubter Werbeanruf vor?

Ein unerlaubter Werbeanruf liegt vor, wenn:

Wichtig: Anrufe, die als Mittel zur Begehung von Straftaten dienen (z. B. Phishing, bei dem Betrüger an Ihre Daten gelangen wollen), sind keine Fälle von unerlaubter Telefonwerbung im Sinne der Bundesnetzagentur. Wenden Sie sich in solchen Fällen an die Polizei.

Welche Angaben sind für eine Beschwerde wichtig?

Je genauer Ihre Angaben, desto besser kann die Bundesnetzagentur tätig werden. Folgende Informationen sind besonders wichtig:

Nutzen Sie auch das Freitextfeld im Beschwerdeformular, um alle Details zu schildern.

Wie reichen Sie eine Beschwerde ein?

Die Bundesnetzagentur bietet verschiedene Möglichkeiten zur Beschwerdeeinreichung an:

Postanschrift:

Bundesnetzagentur Nördeltstr. 5 59872 Meschede

Fax: 06321 / 934-111

E-Mail: rufnummernmissbrauch[at]bnetza.de

Auch eine formlose Beschwerde per E-Mail, Brief oder Fax ist möglich.

Weitere Informationen

Die Beschwerdeordnung der Bundesnetzagentur (pdf / 74 KB) enthält weitere Informationen darüber, wann die Behörde eingreifen kann.

Mit Ihrer Beschwerde helfen Sie, unerlaubter Telefonwerbung Einhalt zu gebieten!

Citations: [1] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/beschwerde/start.html